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FAQ

Der unwillkürliche Zustand in Hypnose ist ein Ressourcenzustand. Dies schon allein deshalb, weil unser Körper unwillkürlich die meisten Körpervorgänge selbst am besten steuert. Diese innere Unwillkürlichkeit wird in Trance unterstützt und ist hier oft verbunden mit Entspannung. Über Entspannung hinaus können wir aber auch unsere mentalen Fähigkeiten in Trance noch besser nutzen, zumal sie sich in Trance verändern. Wir können besser dissoziieren, assoziieren, erinnern, bildhaft denken, kreative Verbindungen erschaffen, uns in den Zeiten der Vergangenheitserinnerung und Zukunftsgestaltung bewegen. Deshalb wird Hypnose in allen Kontexten von Veränderung- und Entwicklungsarbeit genutzt sowie in der Medizin. Wir können dies auch lernen, in der Selbsthypnose anzuwenden.

Der wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung hat auf Grund der bisher durchgeführten und genügend häufig vorgelegten wissenschaftlichen Studien Hypnose/Hypnotherapie bei folgenden Störungen bzw. Indikationen als wissenschaftliche Methode anerkannt: Psychische und soziale Faktoren bei somatischen Erkrankungen (F 54 nach ICD-10) sowie Abhängigkeiten und Missbrauch (F 1, F 55 nach ICD-10) (Raucherentwöhnung, Methadonentzug). Neben diesen mit ausreichenden Studien vorgelegten Indikationen, setzen Hypnotherapeuten Hypnose erfolgreich bei Ängsten, Depressionen und Traumabewältigung Mittlerweile gibt es kein therapeutisches Feld, das nicht davon profitiert. Die MEG fördert z.Z. eine Forschungsprofessur, um weitere Studien vorlegen zu können und damit den Erfolg des hypnotherapeutischen Ansatzes belegen zu können.
Neben den psychotherapeutischen Einsatz eignet sich die Hypnose auch im Bereich der Medizin bei Untersuchungen und Eingriffen, z.B. in der Zahnmedizin, bei Magenspiegelungen oder bei der Geburt.

Ja, eine Fortführung des Kurses ist jederzeit möglich.

Die Reihenfolge der Kurse folgt einer theoretischen Konzeption, so dass Inhalte aufeinander aufbauen. Etwaige Sonderregelungen besprechen Sie bitte mit Anne Lang. Ein Quereinstieg ist grundsätzlich möglich.

Das Protokoll sollte mindestens enthalten:

  • Teilnehmer: wer? Protokoll: wer?
  • Termin und Zeiten: wo? Wie lange?
  • Agenda mit Gliederung: 1.2.3.4.

 

  • Fälle nach dem Prinzip der Kollegialen Fallvorstellung:
  • Dokumentieren so ausführlich, dass man ihn nachvollziehen kann
  • Vorgestellter Teil: was wurde vorgetragen?
  • Was war der Supervisionsauftrag? Wie wurde er formuliert?
  • gesammelte Ideen der Gruppe (unbewertet und zunächst unkommentiert vom Fall-Einbringer)
  • Wie hat der „Fall-Einbringer“ damit etwas anfangen können?
  • Sein Abschlusskommentar
  • Was hat sich daraus an weiterer Reflexion für andere Fälle ergeben?
  • Anwendung des „Bonner Ressourcen Modells“? wie?

Eine Intervisionsgruppe sollte mindestens 3 Teilnehmer haben, besser wären 4, wenn mal ein Teilnehmer ausfällt

Bei einer Intervision suchen beruflich Gleichgesinnte gemeinsam nach einer Lösung für ein konkretes Problem. Ein Teilnehmer einer Intervisionsgruppe ist der Fallgeber und stellt ein Problem vor, dass dann gemeinschaftlich gelöst wird cliquez içi.

Die Anwendungsseminare können Sie einzeln buchen, wenn Sie Vorkenntnisse haben. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns gerne an (0228-9493120). Eine Übersicht über die angebotenen Anwendungsseminare finden Sie in unserem Terminkalender
Die Grundseminare bauen aufeinander auf. Sie können aber quereinsteigen bzw. in späteren Jahren buchen. Hier entscheidet Anne M. Lang im Einzelfall.

Grundsätzlich können Sie Bildungsschecks einsetzen. Wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (0228-9493120).