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Gesetzlich Versicherte

Das Praxisteam der AML Institute besteht aus approbierten, erfahrenen psychologischen Psychotherapeuten. Da wir unseren Kassensitz weitergegeben haben sind wir keine Kassentherapeuten. Gesetzlich Versicherte können dennoch in unserer Praxis im Rahmen der Kostenerstattung behandelt werden!
Der Weg ist etwas beschwerlich, aber Sie haben ein Recht darauf. Wie es geht lesen Sie im Folgenden, zusätzlich finden Sie weitere Informationen bei Kassenwatch und der Bundespsychotherapeutenkammer.

Sie haben als Patient einen gesetzlichen Anspruch (§ 13 SGB V) auf die Erstattung einer Therapie, die Sie sich selber beschafft haben – genannt Kostenerstattung.
Ihre Krankenkasse ist nach § 14 SGB I dazu verpflichtet, ihre Versicherten zu ihren zustehenden Leistungen, auch zur Kostenerstattung, zu beraten.
Sie müssen Ihre Behandlung in den AML Instituten deshalb vor Antritt Ihrer Therapie mit ihrer Krankenkasse abklären.

 

 

1. Die psychologische Sprechstunde zur Abklärung der Therapienotwendigkeit

Um Ihre Psychotherapie beginnen zu können ist in jedem Fall eine 50 min. Sprechstunde zur Abklärung der Therapienotwendigkeit bei einem approbierten Therapeuten mit Kassensitz obligatorisch. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie in den letzten 12 Monaten wegen einer psychischen Erkrankung zur Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Rehaklinik waren.
In dieser Sprechstunde wird lediglich abgeklärt, ob Sie therapiebedürftig sind (d.h. eine Therapieindikation vorliegt). Diese Sprechstunde bedeutet nicht, dass Sie Ihre Therapie bei diesem Therapeuten fortsetzen können oder müssen.

Eine Übersicht an approbierten Therapeuten mit Kassenzulassung, die eine Sprechstunde anbieten müssen finden Sie hier: https://www.ptk-nrw.de/patientenschaft/psychotherapeutensuche

Sollten Sie nach mehreren Anläufen keine Sprechstunde bei einem Therapeuten in Ihrer Umgebung angeboten bekommen, können Sie sich zur Vermittlung einer Sprechstunde online oder telefonischen an die Terminservicestelle wenden (Tel.: 11 6 11 7; https://patienten.kvno.de/service/tss).

 

2. Beschaffung des Dringlichkeitscodes in der psychologischen Sprechstunde

Sind Sie therapiebedürftig, müssen Sie sich vom Therapeut in der psychologischen Sprechstunde einen Dringlichkeitscode ausstellen lassen, den Sie zur Beantragung der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse brauchen. Durch den Dringlichkeitscode ist der Weg frei zu einer Psychotherapie bei einem Therapeuten Ihrer Wahl – also den AML Instituten.

Sie haben ein Recht darauf sich Ihren Therapeuten selber auszusuchen. Sollte Ihnen die Terminservicestelle nach der Sprechstunde einen Therapeuten vorgeben wollen, können Sie sich dagegen aussprechen.

 

3. Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse

Sobald Sie in der psychologischen Sprechstunde den Dringlichkeitscode erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen, um in den AML Instituten behandelt zu werden.
Welche Unterlagen Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. In der Regel benötigen Sie meist folgende Unterlagen, um Ihren Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse zu beantragen:

  • Antrag des Versicherten
  • PTV 11 aus der Sprechstunde mit einem Dringlichkeitscode (idealerweise mit maximaler Wartezeit und benötigter Häufigkeit der Therapiesitzungen, z. B. „1x wöchentlich“)
  • Dringlichkeitsbescheinigung und
  • Auszug aus dem Psychotherapeutenregister der Therapeutin aus dem AML Institut
  • Konsiliarbericht eines (Kinder)Psychiaters oder Hausarztes/Kinderarztes/Facharztes und das Protokoll mit dem Nachweis der Therapeutensuche (ca. 10/15 Kontaktversuche auflisten)
  • und/oder ein Protokoll zur vergeblichen Vermittlung eines Therapieplatzes durch die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung.

Nachdem Ihre Krankenkasse den Antrag bekommen hat, hat sie drei (bei Einschaltung eines Gutachters fünf) Wochen Zeit, um über Ihren Antrag zu entscheiden.

 

Weitere Informationen

Nähere Informationen und Vorlagen finden Sie auf dem Forum Kassenwatch:  https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen. Diese Forum ist von der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie – Berufsverband Psychosoziale Berufe eingerichtet worden und zeigt Ihnen auf wie andere die Kostenerstattung geschafft haben und was zu beachten ist.

Genauere Erläuterungen des Verfahrens finden Sie auch auf dem offiziellen Flyer zur Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer.
https://www.ptk-nrw.de/fileadmin/user_upload/meldungen/2017/BPtK_Patienteninfo_Kostenerstattung.pdf