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VT, TP, ST für Privatpatienten

Richtlinienverfahren

Verhaltenstherapie (VT) und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) und seit Sommer 2020 auch Systemische Therapie (ST)  sind die sogenannten Richtlinienverfahren, die von den Krankenkassen – gleich ob gesetzlich oder privat – bezahlt werden. Als erfahrene Dipl. Psych. und Psychologische PsychotherapeutInnen bieten wir beides an, Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und auch Systemische Therapie. Dazu haben wir die Fachkunden und PT-Kammer Akkreditierungen in Durchführung und Lehre derselben.
Verfahren, die über diese traditionellen Verfahren hinausgehen, die wir im Institut anwenden und auch im Weiterbildungsbereich lehren – z. B. Hypnotherapie und Hypno-Systemische  Therapie – sind zwar ebenfalls wissenschaftlich anerkannt aber keine – weder private noch gesetzliche – Kassenleistungen.

Zur Bewilligung durch Ihre Privat-Krankenkasse:

Zunächst ist wichtig, wie ihr Vertrag aussieht und welche Leistungen darin abgedeckt sind. Schauen Sie also im Vertrag nach. Die Privatkassen haben unterschiedliche Verträge. So gibt es Privatkassen, die gleich ein bestimmtes Kontingent genehmigen, andere lassen das offen, andere schließen Psychotherapie sogar aus.

Beihilfe:

Über die Beihilfe ist eine Psychotherapie zu beantragen und wenn diese sie dann bewilligt, schließt sich die PKK an. Wir haben auch schon Patienten gehabt, die allerdings dieses Beihilfe-Bewilligungsverfahren nicht eingehen wollten, da sie nicht wollten, dass über die Arbeitsstelle bekannt wird, dass sie diese Leistung abrufen.
Ebenso wollten andere Patienten nicht, dass ihre in Anspruch genommene Psychotherapieleistung in Folge erhöhte Versicherungsbeiträge oder Probleme bei anderen Versicherern wie Lebensversicherungen nach sich ziehen und zogen es vor, ihre Therapie selbst zu zahlen.

Der Bericht an den Gutachter:

Für eine VT, TP, ST  ist ein Berichtverfahren vorgeschrieben, zu dem Daten erhoben werden müssen, die an einen Gutachter gehen. Dieser bewilligt dann die Therapie. Um dieses Gutachterverfahren durchzuführen sind 5 probatorische Sitzungen vorgesehen, die im Voraus dafür zu bewilligen sind. Des Weiteren ist wichtig zur Krankenkassen-Kosten-Übernahme, dass Ihre Dipl. Psych. und Psychologische Psychotherapeutin eine psychische Krankheitsdiagnose stellt.

Wenn Sie darüber hinaus weitere wissenschaftliche Verfahren wie Hypnotherapie oder Hypno-Systemische Therapie nutzen möchten, fragen Sie danach. Sie finden auch im Praxisbereich der Homepage weitere Informationen zu unseren Therapieverfahren. Gesetzlich Versicherte informieren sich über die Möglichkeit bei uns die Kostenerstattung zu beantragen.