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Verhaltenstherapie

Ist eines der drei sogenannten Richtlinienverfahren d.h. sie  wird durch die Krankenkassen übernommen. Dies, wenn eine psychische Krankheitsdiagnose gegeben wurde.  Dazu ist von Ihrer Psychologischen Psychotherapeutin ein Antrag zu stellen, der von einem Gutachter genehmigt wird.

VT (Verhaltenstherapie) leitet die Psychotherapie von einer psychischen Krankheitsdiagnose ab. Sie begründen sie über die psychische Vergangenheit  und darin Erlerntes, nicht Gelerntes, Verlerntes, Modelllernen und dies im Modell einer klassischen Konditionierung der Abläufe in der menschlichen Psyche.

Sie setzt auf Hilfe zur Selbsthilfe. Insofern spielt die Psychoedukation eine wichtige Rolle, um dem Patienten Hilfe an die Hand zu geben. Sie gibt dem Patienten Informationen zu Ursachen, Entstehungsgeschichte und Methoden.

Das psychologische Behandlungsverfahren der Verhaltenstherapie wechselte mit den Jahren in der sogenannten kognitiven Wende ihr Gesicht. Beginnend mit der Lerntheorie mit Exposition, systematische Desensibilisierung sowie die Verstärkung erwünschten und die Löschung unerwünschten Verhaltens folgte die kognitive Wende mit ihren Methoden. So gibt es heute den Begriff : KVT  – Kognitive Verhaltenstherapie. Die Verhaltenstherapie integrierte zunehmend andere Tools und Methoden, bleibt aber von Vorgehen und Denken her Verhaltenstherapie.

Frau Lang und die Kolleginnen im Team sind in diesem Verfahren ausgebildet. Weiterhin aber sind sie auch ausgebildet in allen anderen wichtigen psychologischen Verfahren, so dass sie zu einer übergeordneten Vorgehensweise kommen können.