{"id":57,"date":"2017-07-25T14:54:43","date_gmt":"2017-07-25T12:54:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.institut-systeme.de\/html?page_id=57"},"modified":"2021-03-09T16:52:02","modified_gmt":"2021-03-09T15:52:02","slug":"kostentraeger","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.institut-systeme.de\/html\/psychotherapie-aml\/kostentraeger\/","title":{"rendered":"Kostentr\u00e4ger"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kostentr\u00e4ger<\/strong><\/p>\n<p><strong>Grunds\u00e4tzlich: <\/strong><\/p>\n<p>Zur \u00dcbernahme einer Psychotherapie durch eine Krankenkasse bei einem approbierten psychologischen oder auch \u00e4rztlichen Psychotherapeuten gilt:<\/p>\n<ul>\n<li>Es bedarf einer psychische Krankheitsdiagnose nach ICD 10 von und oder einem anderen psychologischen Psychotherapeuten.<\/li>\n<li>Es bedarf eines Antrages zur Kosten\u00fcbernahme.<\/li>\n<li>Bezahlt werden durch die Privaten und gesetzlichen Krankenkassen die Richtlinienverfahren: Tiefenpsychologische Psychotherapie TP, Verhaltenstherapie VT , Analyse A und jetzt ab Juli 2020 auch Systemische Psychotherapie ST.<strong><br \/>\n<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Und im Speziellen gilt: <\/strong><strong><u>\u00a0<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong><strong><u>F\u00fcr private Krankenkassen<\/u><\/strong><\/strong><br \/>\nAuch hier sind nur die sogenannten Richtlinienverfahren: VT, TP, Analyse und seit Juli 20 auch ST, Systemische Therapie abrechenbar. Allerdings werden in Systemischer Psychotherapie erst die folgenden Psychotherapeutengenerationen ausgebildet, so dass daf\u00fcr noch wenig Psychotherapeuten zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n<p>Wenn, dann sind diese &#8211; wie wir- Dipl.Psych., Psychologische Psychotherapeuten der Generation vor dem Gesetz 1999, die sich vorher in Systemischer Therapie ausgebildet haben und das von der Psychotherapeutenkammer zertifiziert oder akkreditiert wurde.<\/p>\n<p>Wir in den AML Instituten arbeiten auch mit systemischer Therapie und bilden in unserem Weiterbildungsbereich hier junge und \u00e4ltere Psychotherapeuten aus und weiter.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong><u><br \/>\n<\/u> <\/strong><\/li>\n<li><strong><u>F\u00fcr die gesetzlichen Krankenkassen\n<p><\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong><strong><strong><u>Abrechnung mit Chipkarte \u00fcber die KV:<br \/>\n<\/u><\/strong><\/strong><\/strong>Damit die Abrechnung mit Chipkarte erfolgen kann, muss der Psychotherapeut ein Kassenpsychotherapeut sein, d. h. einen Kassensitz der Kassen\u00e4rztlichen Vereinigung haben und mit der Kassen\u00e4rztlichen Vereinigung quartalsm\u00e4\u00dfig abrechnen.<\/p>\n<p>Dazu ist das Prozedere, dass Sie vorab die sogenannte \u201eSprechstunde\u201c eines Kassentherapeuten aufsuchen m\u00fcssen, um sich dort zu informieren und eine Bescheinigung zur Psychotherapienotwendigkeit ausf\u00fcllen lassen. Diese kann schon eine psychische Krankheitsdiagnose beinhalten, die sie zur Kosten\u00fcbernahme ben\u00f6tigen.<\/p>\n<p>Diese Sprechstunde hat die KV vorgeschaltet, um den Anfragestrom nach Psychotherapie zu regeln und jeden freien Platz zu nutzen. Jetzt will aber nicht jeder eine Psychotherapie beginnen bei einem Therapeuten, bei dem einfach nur ein freier Platz besteht.<\/p>\n<p><strong><strong><u><br \/>\n<\/u><\/strong><\/strong><\/li>\n<li><strong><u>Abrechnung in der Kostenerstattung<\/u>:<\/strong><strong><br \/>\n<\/strong>Neben dieser M\u00f6glichkeit, muss Ihre gesetzliche Krankenkasse Ihnen in absehbarer Zeit einen Therapieplatz zur Verf\u00fcgung stellen. \u00a7 13 Absatz 3 SGB V .Wenn das nicht bei einem Kassentherapeuten Ihres Vertrauens geht, den Sie akzeptieren, dann nat\u00fcrlich auch bei einem Dipl.Psych., approbierten Psychotherapeuten ohne Kassensitz.<\/p>\n<p>Dazu steht ein Topf bei den Kassen bereit f\u00fcr die Kostenerstattung. Sie erhalten bei diesem Vorgehen eine Rechnung von dem approbierten Psychotherapeuten, die Sie der Kasse dann zur Erstattung vorlegen. Das Kostenerstattungsverfahren muss vor Antritt der Psychotherapie genehmigt sein.<\/p>\n<p>Sprechen Sie dazu Ihre Kasse an.<\/p>\n<p>Wahrscheinlich wird Ihre Kasse Sie dann an die vorgeschaltete \u201eKassentherapeuten- Sprechstunde der KV \u201c verweisen, die versucht, Ihnen einen freien Platz zur Verf\u00fcgung zu stellen. Dort k\u00f6nnen Sie ja auch die Psychotherapienotwendigkeits-Bescheinigung erhalten. Aber beachten Sie, dass Sie diesen zugewiesenen Platz nicht annehmen m\u00fcssen, wenn f\u00fcr Sie Gr\u00fcnde gegen den Psychotherapeuten sprechen. Psychotherapie ist und bleibt Vertrauenssache.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich k\u00f6nnen Sie auch von uns eine psychische Krankheitsdiagnose erhalten, wenn Sie berechtigte Gr\u00fcnde haben, nicht in die vorgeschaltete vorgeschriebene Sprechstunde gehen zu wollen. Dann wird diese Stunde von uns berechnet und nach bewilligtem Antrag erstattet.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong><br \/>\nKommentar:<br \/>\n<\/strong>Ich kenne keine andere Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die so reglementiert ist wie die Psychotherapie-Kosten\u00fcbernahme.<br \/>\nDies bez\u00fcglich der Begrenzung auf Verfahren. Hier werden sogar wissenschaftlich offiziell anerkannte Verfahren nicht erstattet.<br \/>\nZudem ist die H\u00fcrde, zun\u00e4chst eine vorgeschriebene KV-Platzregulierungs-Sprechstunde aufzusuchen bevor Sie dann einen Psychotherapeuten konsultieren d\u00fcrfen, unzumutbar.<br \/>\nSie suchen dann einen Psychotherapeuten auf in dem Wissen, dass Sie danach weitergereicht werden zu einem freien Platz.<br \/>\nEbenso ist es unzumutbar, einen \u201eleeren\u201c Therapieplatz einzunehmen, ungeachtet danach, ob Sie einen anderen approbierten Psychotherapeuten Ihres Vertrauens w\u00e4hlen m\u00f6chten.<br \/>\nZudem erschweren viele gesetzliche Krankenkassen Ihr Recht, die Kostenerstattung bei einem approbierten Psychotherapeuten zu w\u00e4hlen.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong>Sie zahlen Ihre Psychotherapie selbst<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Das trifft auf Sie zu, wenn Sie bei einem approbierten Diplom-Psychologen, psychologischen Psychotherapeuten eine \u00fcber die Richtlinien hinausgehende Psychotherapie erhalten m\u00f6chten, z.B. eine Psychotherapie in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren der Systemischen Therapie oder eine eigenst\u00e4ndige Psychotherapie nach M. Erickson.\u00a0 Letztere wird von den Kassen nicht \u00fcbernommen.<\/p>\n<p><strong>In unserer Praxis sind wir gerade in diesen Methoden spezialisiert. <\/strong><\/p>\n<p>Da wir also den wichtigen Teil unserer Psychotherapiearbeit in Hypnotherapie und Systemischer Therapie nur privat oder selbst zahlend abrechnen k\u00f6nnen, f\u00fchrte das dazu, dass wir unseren KV- Kassensitz schon vor Jahren an j\u00fcngere Kollegen weitergegeben haben.<\/p>\n<p>So rechnen wir nicht mit \u00fcber Chipkarte mit den Gesetzlichen Krankenkassen ab, sondern nur \u00fcber die Kostenerstattung- siehe da. Dieses Verfahren steht Ihnen per Gesetz aber zu, \u00a7 13 Absatz 3 SGB V<\/p>\n<p>Jetzt, da systemische Psychotherapie Richtlinienverfahren wurde, \u00fcberlege ich allerdings wieder einen Kassensitz zu erwerben.<\/p>\n<p><strong>Eigenst\u00e4ndige Hypnotherapie oder wissenschaftlich anerkannte Systemische Therapie k\u00f6nnen wir Ihnen nur selbst in Rechnung stellen. <\/strong><\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong>Das Sozialgesetzbuch (SGB) &#8211; Achtes Buch (VIII) &#8211; Kinder- und Jugendhilfe bietet einen Leistungskatalog von Hilfen zur Erziehung an.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>In dem <strong>\u00a7 5 SGB VIII<\/strong>\u00a0haben &#8220;die Leistungsberechtigen das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Tr\u00e4ger zu w\u00e4hlen und W\u00fcnsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu \u00e4u\u00dfern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.<\/p>\n<p>Der Wahl und den W\u00fcnschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Mehrkosten verbunden ist.&#8221;<\/p>\n<p>Leistungsberechtigt sind nach\u00a0<strong>\u00a7 41 SGB VIII<\/strong>\u00a0auch junge Vollj\u00e4hrige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><a class=\"ninja_pages_read_more\"  href=\"https:\/\/www.institut-systeme.de\/html\/psychotherapie-aml\/kostentraeger\/\"><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":4,"menu_order":2,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-57","page","type-page","status-publish","hentry"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.institut-systeme.de\/html\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/57","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.institut-systeme.de\/html\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.institut-systeme.de\/html\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.institut-systeme.de\/html\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.institut-systeme.de\/html\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=57"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/www.institut-systeme.de\/html\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/57\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2333,"href":"https:\/\/www.institut-systeme.de\/html\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/57\/revisions\/2333"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.institut-systeme.de\/html\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.institut-systeme.de\/html\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=57"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}